Diese Seite informiert über den Beschwerdeweg bei Problemen mit der digitalen Vignette, die zuständigen Stellen und die geltenden Richtlinien.
Wenn Sie eine Strafe erhalten haben oder der Meinung sind, dass Ihre Vignette zu Unrecht nicht anerkannt wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:
| Anliegen | Zuständige Stelle | Kontakt | Frist |
|---|---|---|---|
| Einspruch gegen Ersatzmaut | ASFINAG Mautservice | [email protected] | 14 Tage nach Zustellung |
| Kennzeichen-Korrektur | ASFINAG Kundendienst | Hotline: 0800 400 12 400 | So früh wie möglich |
| Doppelkauf / Rückerstattung | ASFINAG Kundendienst | [email protected] | Vor Gültigkeitsbeginn |
| Technische Probleme beim Kauf | ASFINAG IT-Support | Über asfinag.at/kontakt | Unverzüglich |
| Verwaltungsstrafe (Anzeige) | Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde | Laut Strafbescheid | 4 Wochen nach Zustellung |
| Beschwerden über ASFINAG | Volksanwaltschaft Österreich | volksanwaltschaft.gv.at | Keine Frist |
Für eine erfolgreiche Beschwerde oder einen Einspruch benötigen Sie folgende Informationen:
Wenn bei einer Kontrolle keine gültige Vignette festgestellt wird, kann eine Ersatzmaut verhängt werden:
Die Nutzung von asfipass-vignette.site unterliegt folgenden Grundsätzen:
Wichtig: Wir sind keine offizielle ASFINAG-Stelle und können keine Beschwerden weiterleiten oder Vignetten verwalten. Wenden Sie sich für alle offiziellen Anliegen direkt an ASFINAG oder die zuständige Behörde.