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Richtlinien, Beschwerden & Kontaktstellen

Diese Seite informiert über den Beschwerdeweg bei Problemen mit der digitalen Vignette, die zuständigen Stellen und die geltenden Richtlinien.

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Strafe erhalten haben oder der Meinung sind, dass Ihre Vignette zu Unrecht nicht anerkannt wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:

AnliegenZuständige StelleKontaktFrist
Einspruch gegen ErsatzmautASFINAG Mautservice[email protected]14 Tage nach Zustellung
Kennzeichen-KorrekturASFINAG KundendienstHotline: 0800 400 12 400So früh wie möglich
Doppelkauf / RückerstattungASFINAG Kundendienst[email protected]Vor Gültigkeitsbeginn
Technische Probleme beim KaufASFINAG IT-SupportÜber asfinag.at/kontaktUnverzüglich
Verwaltungsstrafe (Anzeige)Zuständige BezirksverwaltungsbehördeLaut Strafbescheid4 Wochen nach Zustellung
Beschwerden über ASFINAGVolksanwaltschaft Österreichvolksanwaltschaft.gv.atKeine Frist

Was Sie bei einer Beschwerde angeben müssen

Für eine erfolgreiche Beschwerde oder einen Einspruch benötigen Sie folgende Informationen:

  1. Transaktionsnummer des Vignettenkaufs
  2. Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  3. Datum und Uhrzeit des Kaufs
  4. Vignettentyp (10 Tage, 2 Monate, Jahres)
  5. Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung)
  6. E-Mail-Bestätigung des Kaufs
  7. Bei Strafe: Strafbescheid oder Ersatzmautbeleg
  8. Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail)

Ersatzmaut: Ablauf und Fristen

Wenn bei einer Kontrolle keine gültige Vignette festgestellt wird, kann eine Ersatzmaut verhängt werden:

Nutzungsrichtlinien dieser Website

Die Nutzung von asfipass-vignette.site unterliegt folgenden Grundsätzen:

Wichtig: Wir sind keine offizielle ASFINAG-Stelle und können keine Beschwerden weiterleiten oder Vignetten verwalten. Wenden Sie sich für alle offiziellen Anliegen direkt an ASFINAG oder die zuständige Behörde.